Kosten
In aller Regel hat der Schuldner nach Zustandekommen einer Aussergerichtlichen-/Gerichtlichen Einigung oder Abgabe des Insolvenzantrages Monatlich wieder mehr Geld zur Verfügung, da sporadische und eher dem Zufall überlassene Zahlungen an die Gläubiger nicht mehr erfolgen.
Hier informieren wir Sie über die anfallenden Kosten für den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch zur Vorbereitung des Insolvenzverfahrens.
Als quallifizierte Schuldner- und Insolvenzberatung bekommen wir weder vom Land noch von den Bezirken und Gemeinden eine finanzielle Unterstützung, da unsere Schuldner- und Insolvenzberatung gewerbilch ist.
Es ist uns somit nur möglich für Sie tätig zu werden, wenn die hier aufgeführten Gebühren von Ihnen oder einem Dritten bezahlt werden.
Unsere Gebühren sind moderat aber dennoch können wir nicht kostenlos arbeiten. Auch wir als Schuldner- und Insolvenzberatung müssen unsere Verpflichtungen begleichen.
Sie brauchen aber keine Angst zu haben, unsere Gebühren werden in einer Vergütungsvereinbarung welche wir mit Ihnen bei Beauftragung abschließen festgeschrieben. Es kommen nur die in dieser Vereinbarung festgehaltenen Gebühren auf Sie zu, es gibt keine verstecketen Kosten und es wird auch keine Nacherhebung von Gebühren erfolgen.
Die Begleichung unserer Gebühren muss in der Regle bei Auftragserteilung beglichen werden, hierüber erhalten Sie selbstverständlich eine ordnungsgemäße Quittung. In besonderen Ausnahmefällen können wir über eine Ratenzahlung von maximal 3 Raten sprechen wobei die erste Rate bei Unterzeichnung der Vergütungsvereinbarung bezahlt werden muss.
Anzahl Gläubiger | Vorgerichtlicher Vergleichsversuch vorgeschrieben nach § 305 Insolvenzordnung |
Insolvenzantrag bei Vergleichsscheiterung | |
1. | von 1 bis 5 Gläubiger | Netto: 300,00 € + 57,00 € MWST Gesamt: 357,00 € |
Netto: 184,00 € +34,96 € MWST Gesamt: 218,96 |
2. | von 6 bis 10 Gläubiger | Netto: 366,00 € +69,54 € MWST Gesamt: 435,54 € |
Netto: 208,00 € + 39,52 € MWST Gesamt:247,52 € |
3. | von 11 bis 15 Gläubiger | Netto: 433,00 € + 82,27 € MWST Gesamt: 517,27 |
Netto: 232,00 € + 44,08 € MWST Gesamt: 276,08 € |
4. | von 16 bis 20 Gläubiger | Netto. 499,00 € + 94,81 € MWST Gesamt: 593,81 € |
Netto: 256,00 € + 48,64 € MWST Gesamt: 304,64 € |
5 | von 21 bis 25 Gläubiger | Netto: 566,00 € + 107,54 € MWST Gesamt: 673,54 € |
Netto: 280,00 € + 54,72 € MWST Gesamt: 342,72 € |
6 | von 26 bis 30 Gläubiger | Netto: 633,00 € + 120,27 € MWST Gesamt: 753,27 € |
Netto: 304,00 € + 57,76 € MWST Gesamt: 361,76 € |
7 | von 31 bis 35 Gläubiger | Netto: 700,00 € + 133,00 € MWST Gesamt: 833,00 € |
Netto: 328,00 € + 62,32 € MWST Gesamt: 390,32 € |
ab 36 Gläubiger wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen |
In diesen Kosten sind enthalten:
- Erfassen der Daten
- Ordnen der Unterlagen
- rechtliche Prüfung der geltend gemachten Forderungen
- Anschreiben aller Gläubiger sowie die weitere Korrespodenz mit den Gläubigern
- Erstellen eines Schuldenbereinigungsplanes
- Bestätigung über das Scheitern des Einigungsversuches gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Kosten für das Regelinsolvenzverfahren
Das Regelinsolvenzverfahren kann nur von Selbständigen und ehemals Selbständigen durchgeführt werden, es ist nicht für Verbraucher gedacht.
Anzahl der Gläubiger | Vorbereitungskosten Regelinsolvenz | |
1. | von 1 bis 5 Gläubiger | Netto: 334,00 € + 63,46 € MWST Gesamt: 397,46 € |
2. | von 6 bis 10 Gläubiger | Netto: 358,00 € + 68,02 € MWST Gesamt: 426,02 € |
3. | von 11 bis 15 Gläubiger | Netto: 382,00 € + 72,58 € MWST Gesamt: 454,58 € |
4. | von 16 bis 20 Gläubiger | Netto: 406,00 € + 77,14 € MWST Gesamt: 483,14 € |
5. | von 21 bis 25 Gläubiger | Netto: 430,00 € + 81,70 € MWST Gesamt: 511,70 € |
6. | von 26 bis 30 Gläubiger | Netto: 454,00 € + 86,26 € MWST Gesamt: 540,26 € |
7. | von 31 bis 35 Gläubiger | Netto: 478,00 € + 90,82 € MWST Gesamt: 568,82 |
ab 36 Gläubiger wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen |